1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf aller Produkte (die „Produkte“) durch Sukano Sdn Bhd, Malaysia (nachstehend als „Verkäufer“ bezeichnet) an den Käufer und für alle verwandten Transaktionen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
1.2 Die Allgemeinen Kaufbedingungen des Käufers sowie alle anderen vom Käufer geforderten Bedingungen, die mit denen in diesem Dokument in jeglicher Weise unvereinbar sind oder eine Ergänzung zu diesen Bedingungen darstellen, sind hiermit ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mittels eines ausdrücklichen schriftlichen vom Verkäufer und vom Käufer unterzeichneten Dokuments ergänzt, abgeändert oder aufgehoben werden.
2. Preise
2.1 Alle Preise der Produkte des Verkäufers entsprechen den Preisen des Verkäufers, die zum Zeitpunkt des Versands gelten, sofern nicht anderweitig in schriftlicher Form vereinbart. Transport erfolgt in einer Weise, die wirtschaftlich vertretbar und üblich ist.
2.2 Der Verkäufer übernimmt keine am Zielort zu entrichtenden Transportgebühren, z.B. Gebühren für Warenverteilung, Lagerung, Vermittlung, Rollgeld, Gebühren für Zwischenlagerung, Pier-Verladegebühren usw.
2.3 Sofern vom Verkäufer nicht in schriftlicher Form anderweitig festgelegt, verstehen sich alle Preise frei Zielort und exklusive Steuern. Fehler und Anpassungen wegen Währungsfluktuationen bleiben vorbehalten.
3. Steuern
3.1 Jegliche Umsatzsteuern, Gebrauchssteuern oder andere Steuern oder Abgaben - unabhängig davon, wie diese bezeichnet oder erhoben werden oder auf dem Preis der Produkte basieren - werden zum festgelegten Preis hinzugerechnet, dem Käufer in Rechnung gestellt und von diesem entrichtet, so als sei der endgültig zu zahlende Betrag von Anfang an der festgelegte Preis gewesen.
3.2 Ist der Verkäufer zur Zahlung derartiger Steuern und Abgaben verpflichtet, muss der Käufer dem Verkäufer den entsprechenden Betrag erstatten. Alternativ – anstelle dieser Zahlung – muss der Käufer dem Verkäufer entsprechende Befreiungsbescheinigungen oder andere Dokumente, die von Steuer- oder Zollbehörden akzeptiert werden, zur Verfügung stellen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlungsfrist beträgt dreissig (30) Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern nicht anderweitig in schriftlicher Form festgelegt. Die Zahlung muss vom Käufer innerhalb der festgelegten Frist ohne Aufrechnung, Abzug oder Gegenansprüche und ungeachtet jedweder Ansprüche seitens des Käufers geleistet werden.
4.2 Auf überfällige Beträge wird eine monatliche Bearbeitungsgebühr erhoben; diese entspricht entweder eineinhalb Prozent (1,5%) pro Monat oder dem aktuell gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher Betrag geringer ist.
5. Kredit
5.1 Damit eine Lieferung erfolgen kann, muss entweder eine Barzahlung geleistet werden, oder es muss eine Kreditvereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer getroffen werden.
5.2 kann der Verkäufer die Lieferung jeglicher im Rahmen dieser Vereinbarung zu liefernden Produkte so lange verweigern, bis für künftige Lieferungen eine zufriedenstellende Geld- oder Kreditvereinbarung bzw., im Fall von bereits gelieferten Produkten, eine zufriedenstellende Sicherungsvereinbarung für die Zahlung offener Rechnungen getroffen wird.
5.3 Sollte der Käufer versäumen oder sich weigern, mit dem Verkäufer eine zufriedenstellende Geld- oder Kreditvereinbarung zu treffen oder die Bedingungen dieser Vereinbarung zu erfüllen, kann der Verkäufer, ohne dabei auf sonstige ihm zustehende Rechtsmittel gegen den Käufer zu verzichten, den Vertrag ohne jegliche weitere Haftung seitens des Verkäufers kündigen.
6. Inspektion und Tests
6.1 Der Käufer muss die Produkte innerhalb von fünf (5) Tage nach der Lieferung inspizieren, um sicherzustellen, dass diese den in der Bestellung des Verkäufers aufgeführten und vom Verkäufer akzeptierten Spezifikationen entsprechen.
6.2 Der Käufer muss den Verkäufer über jegliche Nichtentsprechung oder jegliche Defekte innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Lieferung informieren. Vor der Nutzung jeglicher Produkte muss der Käufer die Eignung dieser Produkte für diesen Zweck prüfen.
6.3 Der Käufer muss alle vom Verkäufer bereitgestellten Sicherheitsinformationen zum Produkt an die Angestellten und Partnerunternehmen des Käufers sowie an alle anderen Personen, die die Produkte handhaben, sowie an seine Kunden weiterleiten.
6.4 Der Käufer erklärt sich einverstanden, den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die gegen den Verkäufer wegen Schäden und Ausgaben erhoben werden, sollte der Käufer es versäumen, sich mit diesen Risiken und Vorsichtsmassnahmen vertraut zu machen, eine entsprechende Vorgehensweise an den Tag zu legen und diese Informationen weiterzuleiten.
7. Lieferung
7.1 Alle Versanddaten sind provisorisch. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen in schriftlicher Form vorliegen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Teillieferungen auszuführen und Rechnungen für Teillieferungen vorzulegen.
8. Produktgewährleistung
8.1 a) Alle Produkte müssen den in der Bestellung des Käufers aufgeführten und vom Verkäufer akzeptierten Spezifikationen entsprechen
8.1 b) Nach der Entrichtung des Kaufpreises erhält der Käufer das Eigentumsrecht an diesen Produkten, das nicht mit Pfandrechten, Schuldenlasten oder Sicherungsrechten belastet ist, und
8.1 c) die Produkte müssen eine handelsübliche Qualität haben.
8.2 Diese Gewährleistung ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschliesslich, ohne Einschränkung, jeglicher Garantien der handelsüblichen Qualität oder der Eignung zu einem konkreten Zweck. Andere Gewährleistungen werden ausdrücklich ausgeschlossen und abgelehnt. Haftungsbeschränkung
9.1 Die dem Käufer zustehenden exklusiven Rechtsmittel bei defekten und nicht-defekten Produkten oder in sonstigen Fällen im Sinne dieser Vereinbarung bestehen, je nach Entscheidung des Verkäufers, in der Reparatur oder im Ersatz der Produkte oder in der Erstattung des Kaufpreises.
9.2 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für, und der Käufer übernimmt die Verantwortung und hält den Verkäufer schadlos für jegliche Körperverletzungen und Sachschäden, die aus der Handhabung, dem Besitz, der Nutzung oder dem Weiterverkauf der Produkte resultieren, und zwar unabhängig davon, ob die Produkte einzeln oder in Kombination mit anderen Substanzen verwendet werden.
9.3 Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für indirekte, Neben- oder Folgeschäden, und zwar unabhängig davon, ob die Ansprüche des Käufers aus einem Vertragsbruch, aus einer unerlaubten Handlung oder aus einem anderen Grund resultieren.
10. Abtretungen
Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Bestellung oder seine daraus resultierenden Rechte oder Ansprüche oder andere gemäss dieser Vereinbarung bestehende Verpflichtungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten.
11. Rechtsmittel
11.1 Sollte es der Käufer versäumen, Zahlungen fristgerecht zu leisten, darf der Verkäufer, abgesehen von den ihm ansonsten zustehenden Rechten und Rechtsmitteln, nach eigenem Ermessen weitere Lieferungen so lange aufschieben, bis diese Zahlungen geleistet worden sind, und/oder die Kaufvereinbarung zu kündigen; dabei hat der Käufer keinen Klagegrund, und es steht ihm kein Recht auf Aufrechnung, Gegenklage oder Entschädigung seitens des Verkäufers zu, sollte es zu einer solchen Massnahme kommen.
11.2 Sollte der Verkäufer nicht auf strikter Einhaltung der in dieser Vereinbarung aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer bestehen, oder falls er von seinen aus jeglicher Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Käufers resultierenden Rechten keinen Gebrauch macht, so hat dies keine Auswirkung auf jegliche Rechte, die dem Verkäufer zustehen, falls die Nichterfüllung der Verpflichtungen der Käufers andauert oder im Falle einer wiederholten Nichterfüllung.
12. Rücksendung von Produkten
Bei jeglichen Rücksendungen von Produkten, unabhängig davon, ob diese voll funktionsfähig oder defekt sind, ist eine vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers erforderlich. Transportgebühren für die Rücksendung von Produkten trägt der Käufer, sofern vom Verkäufer nicht anderweitig im Voraus bewilligt.
13. Kreditminderung des Käufers
Falls der Verkäufer vor der Lieferung der Produkte einen triftigen Grund zur Annahme hat, dass der Käufer nicht imstande sein wird, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen in schriftlicher Form a) eine angemessene Zusicherung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen verlangen, oder b) die Produkte per Nachnahme liefern.
14. Zusammenarbeit bei Produktentwicklung
14.1 Falls es zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu einer technischen Zusammenarbeit kommt, deren Zweck in der Entwicklung oder Verbesserung der an den Käufer abzusetzenden Produkte besteht (sofern von den Parteien nicht mittels einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung anderweitig vereinbart), gilt Folgendes: I. Die geistigen Eigentumsrechte an den auf diese Weise entwickelten oder verbesserten Produkten gehören dem Verkäufer; II. Der Käufer erklärt sich einverstanden, solche Rechte an den auf diese Weise entwickelten oder verbesserten Produkten abzutreten bzw. seine Vertreter anzuordnen, diese abzutreten; III. dem Käufer werden keinerlei Rechte oder Lizenzen an den auf diese Weise entwickelten oder verbesserten Produkten gewährt, weder ausdrücklich noch stillschweigend.
14.2 Der Käufer muss sicherstellen, dass jegliche dem Verkäufer im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellte technische Informationen korrekt und vollständig sind.
15. Geschützte Informationen
Bei allen Layouts, Modellen, Designs, Zusammensetzungen, Formulierungen, Chemikalien, Polymeren und Verarbeitungshinweisen, die Teil der Produkte bilden oder dem Käufer in sonstiger Weise bereitgestellt werden, handelt es sich um geschützte Informationen der Verkäufers. Der Käufer erklärt sich einverstanden, solche Informationen nicht preiszugeben oder in irgendeiner Weise zu verwenden und darüber hinaus keine Produkte herzustellen oder herstellen zu lassen, die mit den Produkten des Verkäufers identisch oder diesen ähnlich sind.
16. Anwendbares Recht
Jegliche zwischen dem Käufer und dem Verkäufer getroffene Vereinbarungen über den Verkauf von Produkten oder die Durchführung verwandter Transaktionen unterliegen den Gesetzten von Malaysia, werden in Entsprechung damit ausgelegt, und alle daraus resultierenden Rechte und Verpflichtungen werden in Entsprechung damit geltend gemacht, und zwar ungeachtet der Rechtswahlbestimmungen. [Das UN-Kaufrecht (UN Convention on the International Sale of Goods) ist nicht anwendbar.]
17. Gerichtsbarkeit
Für die Schlichtung jeglicher Rechtsstreitigkeiten, die aus (oder in Verbindung mit) diesem Kauf bzw. Verkauf, jeglichen verwandten Transaktionen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und jeglichen Dienstleistungen, die in Verbindung damit erbracht werden, oder jeglicher Zusammenarbeit zwischen dem Käufer und dem Verkäufer resultieren, sind ausschliesslich die Gerichten von Johor Bahru zuständig.
Gerne stellen wir Ihnen ausführliche Informationen über die Fachkompetenz und Produkte von Sukano zur Verfügung.
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